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Teilungsversteigerung · Ludwigsburg
Freihändig statt per Versteigerung: Wir bewerten, sprechen mit Miteigentümern und Gläubigern und begleiten den Verkauf bis zum Notartermin.

Teilungs- und Zwangsversteigerung
Miteigentümer, Gläubiger und Bank: ein freihändiger Verkauf braucht ihre Zustimmung – wir bringen die Zahlen dafür mit.
Das Gericht setzt einen Verkehrswert fest; wir zeigen, was ein Verkauf am Markt bringen kann.
Eine einstweilige Einstellung des Verfahrens kann Raum für den Verkauf schaffen – das klären Sie mit Ihrem Anwalt.
Wofür interessieren Sie sich?
Einigen statt versteigern
Jeder Miteigentümer kann die Teilungsversteigerung beantragen (§ 180 ZVG). Wer vorher einen belastbaren Verkehrswert und ein konkretes Angebot auf dem Tisch hat, verhandelt über Zahlen statt über Positionen.
Zwangsversteigerung abwenden
Solange kein Zuschlag erteilt ist, lässt sich ein Verfahren oft noch abwenden — wenn die Gläubiger einem freihändigen Verkauf zustimmen. Wir sprechen mit den Gläubigern und verkaufen geordnet.
Miteigentumsanteil verkaufen
Ein Bruchteil lässt sich auch allein verkaufen — an die übrigen Miteigentümer oder an Dritte. Wir bewerten den Anteil und klären, wer als Käufer in Frage kommt.
Was wir für Sie übernehmen
Wertermittlung, Gespräche mit Miteigentümern und Gläubigern, Vermarktung und Abwicklung — solange der freihändige Weg offen ist.
01Ein Verkehrswert mit offengelegtem Rechenweg — die Grundlage jeder Einigung und der Maßstab, an dem sich ein Gebot im Versteigerungstermin messen lassen muss.
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02Freihändiger Verkauf auch unter Zeitdruck: belastet, vermietet oder mit zerstrittenen Eigentümern — wir vermarkten den tatsächlichen Zustand.
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03Wenn die Zeit bis zum Termin knapp ist: ein geprüftes Ankaufsangebot, das Miteigentümer und Gläubiger prüfen können.
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04Investorenberatung und Anlagenverkäufe – wir bringen Kapitalanleger mit den passenden Renditeobjekten zusammen.
Mehr erfahrenRund um die Versteigerung
Was eine Teilungs- oder Zwangsversteigerung in Ludwigsburg bedeutet und wie sich ein freihändiger Verkauf dagegen rechnet.
01 — Versteigerung
04 — Vorbereiten
Wir sind in Ludwigsburg, Stuttgart, Kornwestheim und weiteren Städten in Baden-Württemberg für Sie da.
Kaufen & Mieten
Aktuelle Angebote aus unserer Vermittlung, nach Ort, Vermarktungsart, Typ und Preis.
Aktuelle Angebote
KaufHeilbronn
KaufWaiblingen
KaufWaiblingen
KaufBad Liebenzell
KaufBesigheim
KaufVaihingen an der Enz
Kostenlos & unverbindlich
Die Zahl, die Sie dem gerichtlichen Verkehrswert und einem möglichen Gebot gegenüberstellen können – als kostenlose Ersteinschätzung.
Warum mit uns
Ein Verkauf am Markt lässt sich planen – ein Versteigerungstermin nicht.
Miteigentümer, Gläubiger, Bank: wir liefern die Zahlen, die eine Zustimmung braucht.
Kein öffentliches Inserat – anders als der Versteigerungstermin, den das Gericht bekannt macht.
Drängt der Termin, prüfen wir auch einen direkten Ankauf.
Ihr Team
Hinter dieser Seite steht ein inhabergeführtes Maklerbüro mit Sitz in Kornwestheim. Wer die Immobilie bewertet, vermarktet und bis zum Notartermin begleitet, steht hier mit Namen und Gesicht – vom ersten Gespräch bis zur Unterschrift dieselben Ansprechpartner.

Geschäftsinhaber

Immobilienberater

Assistenz
Referenzen
Versteigerung vermeiden
Wer früh handelt, entscheidet selbst über Preis und Käufer.
Früh handeln.
Frei verkaufen.
Selbst entscheiden.
Häufige Fragen
Solange der Zuschlag nicht erteilt ist, ist ein freihändiger Verkauf grundsätzlich möglich – vorausgesetzt, der betreibende Gläubiger nimmt seinen Antrag zurück oder stimmt einer Einstellung zu. Bei der Teilungsversteigerung müssen sich die Miteigentümer einigen.
Die Zwangsversteigerung betreibt ein Gläubiger, um eine Forderung einzutreiben. Die Teilungsversteigerung beantragt ein Miteigentümer, um eine Gemeinschaft aufzulösen – etwa nach einer Trennung oder unter Erben (§ 180 ZVG).
Oft, aber nicht zwingend. Im ersten Termin ist ein Zuschlag unter der Hälfte des Verkehrswerts ausgeschlossen (§ 85a ZVG); was darüber geboten wird, hängt vom Termin ab. Am Markt verhandeln Sie selbst.
Die Verfahrenskosten werden vorweg aus dem Erlös entnommen (§ 109 ZVG) und mindern, was bei den Eigentümern ankommt.
Unser Büro ist in Kornwestheim. Für Eigentümer in Ludwigsburg und im Umland sind wir von dort aus da – Besichtigung und Bewertung finden vor Ort statt.